Leistungen - Wartung
Um die Funktionssicherheit einer RWA-Anlage nach dem Zeitpunkt der Installation auch ständig zu gewährleisten, sind regelmäßig durchgeführte Wartungen aus verschiedenen Gründen unverzichtbar.Rechtliche Gründe:
In der Landesbauordnung BW (§ 3 Abs.1) sind die Betreiber zur Unterhaltung der baulichen Anlagen verpflichtet. Die DIN 18232 sagt in Teil 2, dass im Regelfall einmal jährlich geprüft, gewartet und ggf. instandgesetzt werden muss. Wir empfehlen die Wartungsarbeiten an "VdS, ZVEI oder BHE anerkannte Errichterfirmen für Rauch - und Wärmeabzugsanlagen" zu beauftragen, weil diese über eingeführte Qualitätsmanagementsysteme und in der Regel über geprüfte Original-Ersatzteile verfügen. Dadurch wird eine konstant hohe Servicequalität erreicht und ihre Anlage in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem Zustand gehalten. Als verantwortlicher Betreiber der Rauch- und Wärmeabzugsanlage sollten sie im eigenen Interesse auf eine entsprechende Wartungsqualität nicht verzichten. Bitte sehen Sie sich hierzu auch die Fachbrochüre "RWA-Aktuell - Instandhaltung von RWA-Anlagen" vom ZVEI an.
Betriebswirtschaftliche Gründe:
- Die RWA-Anlage ist nur durch eine regelmäßige Wartung von qualifiziertem Fachpersonal in Ihrem Wert zu erhalten.
- Der Wartungsvertrag hält die laufenden Kosten für die Instandhaltung der RWA-Anlage überschaubar. Einmalige Kosten für eine nicht gewartete RWA-Anlagen betragen ein vielfaches der regelmäßigen Kosten.
Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Wartungsangebot
Kirchenkamp GmbH
Kandelstraße 7
79199 Kirchzarten
Tel.: 07661 / 903 696 0
Fax: 07661 / 903 696 66
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